Schlafhalle
Allgemeine Geschäftsbedingugen Schlafhalle
Mit dem Erwerb dieser Schlafhallenkarte unterwirft sich der Erwerber und Schlafhallenkarteninhaber den Nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters.
1. Kinder unter 8 Jahren haben auch in Begleitung von personensorgeberechtigten Personen (i.d.R die Eltern) keinen Zutritt.
2. Kinder und Jugendliche zwischen 8 und 16 Jahren haben keinen zutritt zur Schlafhalle außer sie befinden sich in Begleitung einer Personensorgeberechtigten Person.
3. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen die Schlafhalle nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person mit entsprechenden Formular, welches auf hier zum Download bereit steht Besuchen.
4. Auf dem Parplatz vor der Halle, am Campingplatz sowie in der Schlafhalle herrscht komplettes GLASFLASCHEN-/GLASBEHÄLTER-VERBOT! Bei Einfahrt aufs Gelände sowie bei Einlass in die Schlafhalle finden Kontrollen statt.
5. In der Schlafhalle herrscht generelles ALKOHOL VERBOT.
Alkoholfrei Getränke und Essen dürfen ohne Limit mit in die Halle genommen werden.
Erlaubt sind Dosen, Plastikflaschen, Kannister und Tetrapaks. Grill, Grillpfannen, Gaskocher, Kochen Allgemein ist in der Schlafhalle VERBOTEN!
6. SCHLAFHALLE: Waffen, Feuerwerksk√∂rper und offenes Feuer sind streng verboten! Gleiches gilt natürlich für Schuss- und sonstige Waffen. Das Mitbringen von Hunden sollte im Vorfeld Abgesprochen werden. In der Schlafhalle hingegen sind Allgemein Tiere VERBOTEN! Der Handel jeder Art ist ohne Autoriesierung auf dem gesamten Gelände verboten.
7. Zurücknahme der Schlafhallenkarte nur bei Absage der Veranstaltung innerhalb von zwei Wochen des Veranstaltungsdatums bei der jeweiligen VVK-Stelle (in diesem Fall NUR über die Veranstalter des W.O.D.´s). Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet.
8. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt dem Veranstalter gegen Erstattung des Nennwertes der Schlafhallenkarte vorbehalten.
9. Der Veranstalter behält sich vor, die Örtlichkeit zu ändern.
10. Der Besucher parkt sein Auto auf eigene Gefahr.
11. Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.
12. Für Personen- und Sachschäden wird keine Haftung übernommen.
13. Das Verbreiten rechtsextremistischer Parolen und das Tragen solcher Symbole führt zum Ausschluss der Veranstaltung / Schlafhalle.
14. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsveletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen, nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus Unm√∂glichkeit der Leistung und Verzug sind bei grober Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.






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